JurPC Web-Dok. 154/2013 - DOI 10.7328/jurpcb2013289150

LG Leipzig
Urteil vom 26.07.2013

08 O 3495/12

Keine Beschränkung des Internetangebots "melango.de" auf Geschäftskunden

JurPC Web-Dok. 154/2013


Leitsatz (der Redaktion):

    Zwar kann ein Unternehmen sein Angebot grundsätzlich auf Geschäftskunden beschränken, mit der Folge, dass die verbraucherschützenden Normen nicht einschlägig sind. Erforderlich für eine solche Beschränkung ist aber, dass diese für den Besteller transparent und klar ist. Ein Ausschluss von Privatkunden muss ausdrücklich erfolgen, die Wendung "Willkommen, liebe Geschäfts- und Gewerbekunden" reicht hierzu nicht. Ein Ausschluss von Privatkunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine überraschende Klausel (§ 305 c BGB) dar und wird damit nicht Vertragsbestandteil.
Anmerkungen der Redaktion:
1. Die vorliegende Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
2. Die Entscheidung wurde uns vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) - freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 1.291 KB)

[online seit: 10.09.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Leipzig, LG, Keine Beschränkung des Internetangebots "melango.de" auf Geschäftskunden - JurPC-Web-Dok. 0154/2013