JurPC Web-Dok. 21/2013 - DOI 10.7328/jurpcb201328221

AG Regensburg
Beschluss vom 30.08.2012

11 C 2472/12

"Porno-Pranger"

JurPC Web-Dok. 21/2013


BGB §§ 823 Abs. 1, 1004

Leitsatz (der Redaktion)

    Bereits in der Ankündigung einer Veröffentlichung derjenigen Personen, die im Verdacht stehen, pornografische Filmwerke über Filesharing-Systeme heruntergeladen zu haben, durch eine Anwaltskanzlei liegt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, die den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigt. Erforderlich ist insoweit nur, dass der Betroffene zu dem Personenkreis gehört, auf den sich die Ankündigung bezieht. Der Betroffene braucht nicht abzuwarten, ob die Ankündigung auch ihm gegenüber wahr gemacht wird.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 132 KB)

[online seit: 13.02.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Regensburg, AG, "Porno-Pranger" - JurPC-Web-Dok. 0021/2013