LG Lüneburg |
BGB §§ 499 Abs. 2, 501, 495 (a.F.), 355 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Dem Käufer eines Mobiltelefons steht ein Widerrufsrecht aufgrund des Vorliegens einer sonstigen Finanzierungshilfe zu, wenn der Kauf des Mobiltelefons in der Form subventioniert wird, dass sich der Kaufpreis bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages deutlich (hier auf 1 Euro) reduziert. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich nicht um ein geringwertiges Mobiltelefon handelt. |
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[online seit: 24.01.2012] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Lüneburg, LG, Widerrufsrecht beim subventionierten Kauf eines Mobiltelefons - JurPC-Web-Dok. 0013/2012 |