JurPC Web-Dok. 165/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/20082310165

Thüringer Oberlandesgericht Jena
Urteil vom 27.02.2008

2 U 319/07

Urheberrechtsschutz von sog. "thumbnails" bei der Bildersuche im Internet

JurPC Web-Dok. 165/2008


UrhG §§ 23, 24, 44a, 51, 53, 58; BGB § 242

Leitsätze (der Redaktion)

1. Durch das Anzeigen, also Verwerten, von Verkleinerungen von Bildern (sog. "thumbnails") im Rahmen der Anzeige in der Trefferliste einer Suchmaschine wird in das dem Urheber nach § 23 UrhG vorbehaltene Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung eines Werkes eingegriffen.

2. "Thumbnails" weisen als bloße Verkleinerung bzw. Komprimierung keine eigene schöpferische Gestaltungshöhe auf.

3. Eine freie Benutzung nach § 24 UrhG liegt bei der Verwendung der "thumbnails" nicht vor, da § 24 UrhG alleine eine selbständige Neuschöpfung privilegiert.

4. Die Verwertung der "thumbnails" als Umgestaltungen ist auch rechtswidrig, da die gesetzlichen Schranken der §§ 44a, 58, 53 und 51 UrhG nicht eingreifen und eine konkludente Einwilligung nicht vorliegt.

5. Die Geltendmachung des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs kann jedoch unter dem Gesichtspunkt des "venire contra factum proprium" (Selbstwiderspruch, § 242 BGB) rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Urheber seinerseits eine Suchmaschinenoptimierung seiner Internetseite vornimmt, die erst dazu führt, dass durch das Auffinden bestimmter Meta-Informationen die Crawler der Suchmaschine quasi auf die Seite angelockt werden.

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[online seit: 28.10.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Jena, Thüringer Oberlandesgericht, Urheberrechtsschutz von sog. "thumbnails" bei der Bildersuche im Internet - JurPC-Web-Dok. 0165/2008