JurPC Web-Dok. 117/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/2008238118

LG Frankenthal (Pfalz)
Urteil vom 14.02.2008

2 HK O 175/07

Zu den Informationspflichten im Fernabsatzrecht bei Verkauf über eBay

JurPC Web-Dok. 117/2008


BGB §§ 312 c Abs. 1, 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, BGB-Info-V §§ 1 Nr. 4, 3 Nr. 1, 2, 3

Leitsatz (der Redaktion)

Die Informationspflichten über die technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen (§ 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Nr. 4 BGB-Info-V und § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB i.V.m. § 3 Nr. 1 BGB-Info-V) sowie die Informationen darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und dem Verbraucher zur Verfügung steht (§ 3 Nr. 2 BGB-Info-V) und die Information darüber, wie der Käufer Eingabefehler erkennen und berichtigen kann (§ 3 Nr. 3 BGB-Info-V) sind bei einem Verkaufsangebot über die Plattform eBay bereits dadurch eingehalten, dass der Verkauf über diese Plattform abgewickelt wird und die entsprechenden Fragen in den AGB von eBay konkret geregelt sind. Eigene Informationen des Verkäufers sind dann nicht erforderlich.

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[online seit: 05.08.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankenthal, LG, Zu den Informationspflichten im Fernabsatzrecht bei Verkauf über eBay - JurPC-Web-Dok. 0117/2008