JurPC Web-Dok. 85/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/200823586

LG Karlsruhe
Urteil vom 08.08.2007

13 O 76/07 KfH I

Wertersatzklausel bei Verkauf über eBay

JurPC Web-Dok. 85/2008


BGB §§ 312 c, 355, 357

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die Belehrung über ein nach § 355 BGB bestehendes Widerrufsrecht ist im Sinne der §§ 8, 4 Nr. 11 UWG eine Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

2. Die Widerrufsfrist beträgt dann, wenn die Belehrung in Textform erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird, einen Monat. Da eine Belehrung auf den Internetseiten den Anforderungen der Textform nicht genügt, greift zwingend § 355 Abs. 2 BGB ein mit der Folge der einmonatigen Widerrufsfrist.

3. Textform im Sinne des § 126 b BGB bedeutet, dass eine Erklärung in einer Urkunde oder in einer anderen zur dauerhaften Wiedergabe von Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben wird. Informationen auf einer Webseite sind dazu nícht ausreichend.

4. Eine Belehrung, die beinhaltet, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" beginnt, ist fehlerhaft, sofern dem Verbraucher nicht bis zum Erhalt der Ware auch die Widerrufsbelehrung in Textform zugeht. Nur dann beginnt die Widerrufsfrist nämlich mit dem Erhalt der Ware (§ 312 d Abs. 2 BGB).

5. Gemäß § 357 Abs. 3 BGB muss der Verbraucher Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der  Sache entstandene Verschlechterung nur dann leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit, sie zu vermeiden, hingewiesen worden ist. § 312 c Abs. 1 und Abs. 2 BGB gehen der Regelung des § 357 Abs. 3 BGB nicht als Spezialvorschriften vor (a.A. OLG Hamburg, Beschluss v. 19.06.2007 - 5 W 92/07 = JurPC Web-Dok. 143/2007).

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[online seit: 20.05.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Karlsruhe, LG, Wertersatzklausel bei Verkauf über eBay - JurPC-Web-Dok. 0085/2008