JurPC Web-Dok. 125/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419374

OLG Hamm
Urteil vom 17.10.2003

34 U 104/02

Nachweispflicht bei TK-Verbindungen

JurPC Web-Dok. 125/2004


TKV § 16

Leitsätze (der Redaktion)

1. Der Umstand, dass die technische Prüfung der Telefonverbindung gemäß § 16 Abs. 3 TKV keine Mängel bei der Erfassung und Berechnung der Verbindungsentgelte ergeben hat, rechtfertigt noch nicht den Vollbeweis dafür, dass ein der Dauer nach streitiges Telefongespräch vom Anbieter der Telekommunikationsdienstleistung korrekt erfasst und zutreffend abgerechnet worden ist.

2. In Fällen, in denen eine technische Prüfung gemäß § 16 Abs. 1 TKV vom Telefonanbieter durchgeführt worden ist, gilt ein Anscheinsbeweis dafür, dass die in Rechnung gestellten Telefoneinheiten vom Anschluss des Kunden verursacht worden sind. Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch durch die Darlegung und den Beweis von atypischen Geschehensabläufen erschüttert werden, beispielsweise dadurch, dass nachgewiesen wird, dass während des streitigen Telefonats ein zweites Telefonat parallel geführt worden ist.


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[online seit: 08.03.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamm, OLG, Nachweispflicht bei TK-Verbindungen - JurPC-Web-Dok. 0125/2004