JurPC Web-Dok. 108/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185114

Kammergericht
Beschluss vom 23.09.2002

5 W 106/02

Streitwert bei Unterlassungsverfügung gegen E-Mail-Werbung

JurPC Web-Dok. 108/2003


ZPO § 3

Leitsatz (der Redaktion)

Obwohl der Schaden beim Herunterladen einer Werbe-E-Mail gering ist, kann aufgrund des mit der E-Mail-Werbung verbundenen hohen Nachahmungseffekts ein Streitwert von 15.000 DM für ein Verfügungsverfahren angemessen sein, sofern die Kommunikation per E-Mail erkennbar von besonderer geschäftlicher oder beruflicher Bedeutung ist.

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[online seit: 31.03.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Kammergericht, Streitwert bei Unterlassungsverfügung gegen E-Mail-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0108/2003