LG München I |
UrhG §§ 97 Abs. 1, 85, 16 |
Leitsatz (der Redaktion) |
Durch den Vertrieb eines Münz-CD-Brenners wird eine adäquate Ursache für Verletzungen des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts nach § 85 UrhG gesetzt, wie sie seitens der Aufsteller der Geräte im Zusammenwirken mit deren Kunden bevorstehen. Der Vertrieb von Münz-CD-Brennern kann daher nach §§ 97, 85, 16 UrhG untersagt werden. |
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[online seit: 06.01.2003] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: München I, LG, Münz-CD-Brenner - JurPC-Web-Dok. 0007/2003 |