JurPC Web-Dok. 65/2018 - DOI 10.7328/jurpcb201833565

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
Beschluss vom 27.04.2018

Lv 1/18

Verweigerte Herausgabe der Messdaten Verstoß gegen rechtliches Gehör

JurPC Web-Dok. 65/2018


Leitsätze:

  1. Werden in einem Bußgeldverfahren dem Betroffenen vorhandene Messdaten auf Antrag hin nicht in lesbarer Form herausgegeben, damit er die Plausibilität des Messergebnisses prüfen kann, verletzt das die Grundsätze rechtlichen Gehörs und eines fairen gerichtlichen Verfahrens.
  2. Lehnt in einem Bußgeldverfahren ein Gericht es ab, dem Betroffenen den Standorteichschein des ortsfesten Rotlichtüberwachungsgeräts vorzulegen und verwertet es einen solchen Eichschein als gerichtsbekannt, verletzt das das Grundrecht auf rechtliches Gehör.
Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Dipl. jur. Alexander Gratz, Saarbrücken.

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[online seit: 15.05.2018]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Verweigerte Herausgabe der Messdaten Verstoß gegen rechtliches Gehör - JurPC-Web-Dok. 0065/2018