JurPC Web-Dok. 95/2017 - DOI 10.7328/jurpcb201732795

OLG München
Urteil vom 26.01.2017

29 U 3841/16

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JurPC Web-Dok. 95/2017


Leitsatz:

    Ist ein Zeuge im Berufungsverfahren über eine einstweilige Verfügung nicht präsent und steht er deshalb als Beweismittel nicht zur Verfügung, so führt das nicht dazu, dass das Berufungsge-richt an die nicht bindenden Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts entgegen § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ausnahmsweise doch gebunden wäre; vielmehr kann dann das Berufungsgericht die Neufeststellungen nur auf die ihm im Übrigen vorliegenden Erkenntnisquellen, insbesondere die Niederschrift der Vernehmung des Zeugen im ersten Rechtszug, stützen und muss diese in eigener Verantwortung darauf überprüfen, ob sie ihm den erforderlichen Grad der Gewissheit, die entsprechende Tatsachenbehauptung sei richtig, zu vermitteln vermögen.

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[online seit: 19.07.2017]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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