JurPC Web-Dok. 189/2014 - DOI 10.7328/jurpcb20142912185

Peter Felix Schuster*

Zivilprozessuale Berechnungen mit Mitteln der objektorientierten Programmierung bewältigen - Am Beispiel der Baumbach'schen Kostenformel in Java™

JurPC Web-Dok. 189/2014, Abs. 1 - 54


Bei Referendaren und Praktikern gleichermaßen unbeliebt sind solche Kostenberechnungen, welche die Nebenentscheidung komplizierter als die Entscheidung in der Hauptsache machen. Die Rede ist insbesondere von der Baumbach'schen Kostenformel. Nach dieser selbst von ihren Kritikern anerkannten Regel sind die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten von Streitgenossen bei unterschiedlicher Höhe der Beteiligung oder des Erfolges am Rechtsstreit zu verteilen. Die Berechnung ohne technische Hilfsmittel kann je nach Anzahl der Prozessrechtsverhältnisse und ihres Ausgangs einfach bis sehr aufwendig werden. Deshalb wurden bereits frühzeitig Berechnungsprogramme entwickelt,[1] die allerdings in Zeiten knapper Kassen in der Justiz nicht mehr flächendeckend eingesetzt werden. Es lohnt sich schon deshalb zu untersuchen, wie ein solches juristisches Problem in einer objektorientierten, einfach zu erlernenden und frei verfügbaren Programmiersprache wie beispielsweise Java™ zeitsparend bewältigt werden kann. Dieser Beitrag geht zunächst kurz auf die Strukturen der Baumbach'schen Kostenformel ein (I.) und erklärt schematisch die Vorgehensweise (II.), um diese dann anhand der Technik der objektorientierten Programmierung (III.) in einen Ablaufplan zu übersetzen (IV.) und letztlich deren Umsetzung in Java-Code (V.) vorzuschlagen. Abs. 1
I. Die Baumbach'sche Kostenformel Abs. 2
Anlass für die Entwicklung der Baumbach'schen Formel ist die Erkenntnis, dass die gesetzliche Regelung des § 100 ZPO die Kostenverteilung bei einer Streitgenossenschaft im Sinne der § 59 ff. ZPO nur unvollständig regelt: Erfasst ist nur der Fall, dass alle Streitgenossen gleichmäßig unterliegen. Zudem steht jeder Beteiligte nur mit seinem jeweiligen Prozessgegner, nicht aber mit seinem Streitgenossen in einem Prozessrechtsverhältnis, und nur im Prozessrechtsverhältnis darf eine Kostenhaftung ausgesprochen werden.[2] Das berücksichtigt die Baumbach'sche Formel zum einen dadurch, dass die Verteilung der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten jedes Beteiligten getrennt erfolgt. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass ein Kläger, der mehrere Beklagte in Anspruch nimmt, jeweils einen Angriff gegen jeden der Streitgenossen führt und schon dann teilweise unterliegt, wenn er nicht gegen alle Streitgenossen vollständig obsiegt. Um ein Unterliegen gegen einen der Streitgenossen als Teilunterliegen in der Kostenquotelung berücksichtigen zu können, muss bei Anwendung der Baumbach'schen Formel ein sogenannter fiktiver Streitwert berechnet werden, der sich mit jedem einzelnen Angriff erhöht. Die Quote der Gerichtskosten ergibt sich aus dem Verhältnis des jeweiligen Unterliegens zum fiktiven Streitwert. Ähnliches gilt für die Berechnung der Verteilung der jeweiligen außergerichtlichen Kosten: Kein Beteiligter darf zur Tragung der Kosten eines seiner Streitgenossen verurteilt werden; stattdessen muss hier der fiktive Streitwert aus der Summe derjenigen Prozessrechtsverhältnisse angesetzt werden, an denen die jeweils erstattungsberechtigte Partei beteiligt ist; jede andere Partei, die mit dem Beteiligten in einem Prozessrechtsverhältnis steht, muss dann einen Anteil der außergerichtlichen Kosten je nach ihrem Unterliegen im Verhältnis zu diesem speziellen fiktiven Streitwert tragen.[3] Abs. 3
Hier bietet sich eine Tabelle an, um die einzelnen Angriffe, die einzelnen Verluste und Gesamtverluste darzustellen und daraus die jeweilige Quote zu berechnen. In jede Zeile ist dabei ein Einzelangriff einzutragen und in jeder Spalte die Verluste des jeweiligen Kostenschuldners, wobei gesamtschuldnerisch in Anspruch genommene Streitgenossen als ein (zusätzlicher) Schuldner behandelt werden, soweit sie gesamtschuldnerisch verurteilt werden. In einer weiteren Zeile werden bei jedem der Kostenschuldner die jeweiligen Verluste summiert, um diese in der letzten Zeile ins Verhältnis zum fiktiven Streitwert (Kostenquote) zu setzen. Abs. 4
Dies soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden:[4] Der Kläger nimmt zwei Beklagte auf gesamtschuldnerische Zahlung von 10.000,00 € in Anspruch. Das Landgericht verurteilt beide Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von 5.000,00 €, den Beklagten zu 1) darüber hinaus zur Zahlung weiterer 2.500,00 €. In Tabellenform lässt sich das folgendermaßen darstellen: Abs. 5
Einzelangriff Verlust des Klägers Verlust der Beklagten als Gesamtschuldner Verlust des Beklagten zu 1.) Verlust des Beklagten zu 2.)
Kläger ./. Beklagter zu 1.) (10.000,00 €) 2.500,00 € 5.000,00 € 2.500,00 € -
Kläger ./. Beklagter zu 2.) (10.000,00 €) 5.000,00 € 5.000,00 € - 0,00 €
Summe der Verluste 7.500,00 € 10.000,00 € 2.500,00 € 0,00 €
Quote, bezogen auf fiktiven Streitwert 20.000,00 € 37,5 % 50 % 12,5 % -
Die in der letzten Zeile ermittelte Quote bezieht sich auf die Gerichtskosten. Die Quoten für die außergerichtlichen Kosten der einzelnen Parteien können anhand derselben Tabelle berechnet werden, indem für die jeweilige Partei nur die Einzelangriffe (Zeilen) berücksichtigt werden, an denen sie beteiligt ist. Die gesamtschuldnerischen Verluste, die die Partei mittragen muss, werden ihren eigenen Verlusten hinzugerechnet. Für den Kläger ergeben sich hier dieselbe Tabelle und damit dieselbe Quotelung wie für die Gerichtskosten, da er an allen Einzelangriffen beteiligt ist. Für die Kosten des Beklagten zu 1.) wäre hingegen nur die erste Zeile mit dem gegen ihn gerichteten Angriff des Klägers zu berücksichtigen, wobei die Verluste ins Verhältnis zum Einzelstreitwert 10.000,00 € für diesen Einzelangriff zu setzen sind. Für die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1.) ergibt sich, dass er selbst 75% (2.500,00 € alleiniger Verurteilung + 5.000,00 € seiner gesamtschuldnerischen Verurteilung in Relation zu 10.000,00 €), der Kläger 25% und der an diesem Angriff nicht beteiligte Beklagte zu 2.) nichts zu tragen hat. Nach denselben Maßstäben ergibt sich für die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.), dass er selbst 50% (5.000,00 € seiner gesamtschuldnerischen Verurteilung : 10.000,00 € Einzelstreitwert) und der Kläger die übrigen 50% tragen muss; der zwar an der gesamtschuldnerischen Verurteilung in der Hauptsache, nicht aber an diesem Einzelangriff beteiligte Beklagte zu 1.) hat dem Beklagten zu 2.) als seinem Streitgenossen nichts zu erstatten. Abs. 6
II. Schematische Beschreibung des Vorgehens Abs. 7
Wenn man diese Ausführungen zusammenfasst, geht der Jurist bei der Berechnung mittels einer solchen Tabelle also recht schematisch vor. Wollte man dies als „Kochrezept" einem befreundeten anderen Juristen erklären, würde dies letztlich aus folgenden Arbeitsanweisungen bestehen: Abs. 8
Nimm eine leere Tabelle. Suche aus dem Rechtsstreit alle einzelnen Angriffe – Zweipersonenverhältnisse – mit dem dazugehörigen Streitwert heraus und schreibe sie untereinander auf. Das ergibt die Zeilen bzw. deren Beschriftung. Suche sodann alle Personen oder Personenmehrheiten heraus, die als solche potenziell in einem dieser Angriffe einen Verlust erleiden könnten, sei es als Verurteilung (bei Beklagten), sei es, weil ihr Anliegen nicht vollständig durchdringt (beim Kläger). Schreibe diese nebeneinander auf – sie ergeben die Spalten bzw. deren Überschriften. Gehe sodann nacheinander die Angriffe (Zeilen) durch und in der jeweiligen Zeile dann alle Personen/Personenmehrheiten (Spalten). Schreibe in die jeweilige Tabellenzelle, wie viel Verlust (in EUR) die jeweilige Person(enmehrheit) bei dem jeweiligen Einzelangriff erlitten hat. Danach rechne die Summe der Spalten zu den Gesamtverlusten für die jeweilige Person/Personenmehrheit und die Summe der Streitwerte zum fiktiven Streitwert zusammen. Die jeweilige Quote lässt sich errechnen, indem für jede Spalte die zuvor ermittelte Verlustsumme ins Verhältnis zum fiktiven Streitwert gesetzt wird. Abs. 9
Von diesem „Rezept" ausgehend, sollen unter III. detaillierte Überlegungen zum Programmablauf angestellt werden. Zuvor geht der nächste Abschnitt aber auf die Grundzüge der objekt-orientierten Programmierung ein. Abs. 10
III. Objekt-orientierte Programmierung Abs. 11
Um die Umsetzung dieses Vorgehens in Java™ zu planen, muss in diesem Abschnitt in die sogenannte objektorientierte Programmierung eingeführt werden. Abs. 12
Die objektorientierte Programmierung (kurz: OOP) basiert auf dem Gedanken der Objektorientierung, der seinerseits komplexe Systeme durch das Zusammenspiel von kooperierenden Objekten beschreibt. Der Begriff des Objekts ist dabei – ähnlich dem „etwas" im Bereicherungsanspruch – bewusst weit gefasst und nur dadurch umgrenzt, dass es Eigenschaften (Attribute) hat und Methoden bereitstellt; es muss dabei nicht gegenständlich sein.[5] Die Programmierung richtet sich dabei ihrer Grundidee nach „an den Grundstrukturen desjenigen Teils der Wirklichkeit (aus), der die gegebene Anwendung betrifft".[6] Abs. 13
Eng verknüpft mit den Objekten sind die Klassen oder Typen. Diese stellen eine Abstraktion verschiedener gleichartiger Objekte des betrachteten Teils der Wirklichkeit dar, und definieren die Eigenschaften, anhand derer eine einzelne Instanz der Klasse (das eigentliche Objekt) zu beschreiben ist, sowie die bereitgestellten Methoden, die dann im Programm bei jeder Instanz der Klasse zur Verfügung stehen. Mit den Methoden seiner Klasse kann das Objekt dann z.B. seine Eigenschaften verändern, den Wert einer Eigenschaft zurückliefern, Berechnungen anstellen und vielerlei mehr. Durch Kapselung wird die innere Implementierung (also die konkrete programmmäßige Umsetzung einer Klassenbeschreibung) von äußerem Zugriff abgeschirmt, so dass der Zugriff nur über die definierten Schnittstellen (z.B. öffentliche Methoden) möglich ist. Klassen können von einer anderen Klasse dergestalt abgeleitet werden, dass die abgeleitete Klasse (Kindklasse, Unterklasse oder Subklasse) von der anderen Klasse (Elternklasse, Basisklasse, Oberklasse oder Superklasse) deren Datenstruktur (Eigenschaften / Attribute) oder Methoden „erbt" – man spricht daher von „Vererbung". [7] Abs. 14
Um beispielsweise einen Bereich des Zivilprozesses in die Welt der OOP zu übertragen, könnte man sich die Handelnden im Prozess abstrahiert als Klasse „Prozessbeteiligter" vorstellen, mit den Eigenschaften Name, Rolle (im Prozess) und Anrede sowie den Methoden Laden, Erscheinen und Aussagen/Vortragen. Man könnte sich zusätzlich die Unterklasse „Kläger" vorstellen, die von der Oberklasse „Prozessbeteiligter" all deren Eigenschaften erbt und zusätzlich die Methode „klagen" und die Eigenschaft „Klageantrag" bereitstellt. Abs. 15
In der Programmierung, nicht nur in der objekt-orientierten Programmierung, wird stets versucht, ein komplexes Problem in mehrere Teilprobleme zu zerlegen („Teile und herrsche", lat. „divide et impera"). Dadurch sinkt häufig der jeweilige Lösungsaufwand. Außerdem kann man ausgegliederte Routinen zur Lösung des Teilproblems häufig an mehreren Stellen des Programms verwenden. So vermeidet man, denselben Programmcode an mehrere Stellen des Programms kopieren und einfügen (und pflegen) zu müssen.[8] Das geschieht einmal dadurch, die schon beschriebenen Methoden möglichst kleinteilig zu halten, so dass jede nur ein Teilproblem behandelt. Um bei Wiederholungen Programmanweisungen nicht mehrfach aufschreiben zu müssen, bieten alle Programmiersprachen außerdem sogenannte „Schleifen" (engl. „loop"). [9] Damit ist der Befehl gemeint, eine oder mehrere Anweisungen x-mal zu wiederholen (einfache „for"-Schleife mit Index) bzw. für alle Elemente einer Sammlung zu wiederholen (erweiterte „for"-Schleife).[10] Abs. 16
IV. Überlegungen zum Ablauf Abs. 17
Vor dem Verfassen des eigentlichen Programmcodes stellt ein Programmierer Überlegungen an, wie die Programmlogik und Datenstruktur auszusehen hat. Hier sollen zunächst einige der gebrauchten Klassen vorgestellt und dann der Programmablauf der Quotenberechnung in einem sogenannten Pseudocode – d.h. der Veranschaulichung des Programmablaufs in nahezu natürlicher, maschinenunabhängiger Sprache[11] – vorformuliert werden. Letztlich soll das oben unter II. skizzierte „Kochrezept" in eine programmiertaugliche Vorstufe übertragen werden. Um den Rahmen des Artikels nicht zu sprengen, sei hier nur der Programmablauf bei einem Kläger gegenüber mehreren Beklagten, ohne Widerklagen und nur bezüglich der Verteilung der Gerichtskostenquoten beschrieben. Abs. 18
Zur Berechnung werden außer der Klasse, die den eigentlichen Programmkern enthält (diese heißt in unserem Fall BaumbachFormel und wird später beim Pseudocode beschrieben), Daten zu den am Prozess beteiligten Parteien benötigt. Hierin können auch Angaben zum Streitwert der Angriffe und deren Erfolg gespeichert werden. Abs. 19
Abs. 20
Die grundlegende Klasse BaumbachBeteiligter soll genau dies umsetzen: Sie umfasst den Beteiligtentyp (Kläger oder Beklagter), der hier als Ganzzahl (engl. „integer" oder kurz „int") mit „0" bzw. „1" angegeben wird, das Genus des Beteiligten ebenfalls als Ganzzahl (0 = männlich, 1 = weiblich), den Streitwert des Angriffs gegen diesen Beteiligten und das Unterliegen des Beteiligten bei diesem Angriff, als Fließkommazahl mit doppelter Genauigkeit („double"). Die Variablen „unterliegen" und „streitwert" sind beim Kläger immer 0,00 EUR, da Widerklagen außer Betracht bleiben. Für alle vorgenannten Werte („Feld") sind sogenannte „Getter"-Methoden vorhanden, d.h. eine Methode, die den Wert des gleichnamigen Felds zurückgibt: die Methode „getUnterliegen()" gibt den Wert des Felds „unterliegen" an den aufrufenden Programmabschnitt zurück. Die Werte werden der Klasse bereits bei der Erzeugung der Instanz übergeben, was mit einem sogenannten „Konstruktor", d.h. einer speziellen Methode[12] zusammen mit dem Operator „new" geschieht, z.B. „new BaumbachBeteiligter(int typ, int genus, double streitwert, double unterliegen)". Daneben ist eine Methode „parteiBezeichner" implementiert, die für die Tenorerzeugung die Parteibezeichnung in der richtigen Beugeform als Zeichenkette („String") zurückgibt, z.B. „der Kläger", „des Klägers" usw. Abs. 21
Von der Klasse BaumbachBeteiligter (Oberklasse) wird die Klasse BaumbachGesamtschuldnerschaft abgeleitet. Diese Klasse verkörpert die gesamtschuldnerischen Verurteilungen, die in einigen Gesichtspunkten wie Beteiligte behandelt werden können: In der oben gezeigten Tabelle ist für das gesamtschuldnerische Unterliegen eine Spalte vorgesehen, auch in einem Tenor wird von der vollständigen Gesamtschuldnerschaft wie von einer Partei gesprochen („die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt..."). Sie erbt alle Felder und Methoden ihrer Oberklasse, wobei die Methode parteiBezeichner mit einer spezielleren Methode überschrieben wird. Zusätzlich werden Felder und Methoden benötigt, mit denen die Klasse speichern und verwerten kann, dass mehrere tatsächliche Beteiligte (und welche) verurteilt worden sind. Dazu wird einmal die BaumbachBeteiligtenListe „liste" benötigt: in diesem Typ können alle Beteiligten des Prozesses übergeben und mit ihren als Ganzzahl (int) vergebenen Ordnungsziffern (0, 1 ... n) angesprochen werden; diese Klasse wird im nächsten Absatz näher erläutert. Zum anderen werden im Feld „aufzaehlung" diejenigen Ganzzahlen gespeichert, die angeben, welche Beteiligten der „liste" an der Gesamtschuldnerschaft beteiligt, z.B. 0, 1 und 3, wenn die Beklagten zu 1, 2 und 4 gesamtschuldnerisch verurteilt wurde (in Java wird meist von 0 an gezählt). Der Speichertyp ist hier ein „Array"[13], also eine Aneinanderreihung mehrerer Variablen desselben Typs, hier von int. Statt zwei Felder zu nehmen („liste" und „aufzaehlung"), könnte die „liste" direkt nur mit den gesamtschuldnerisch verurteilten Beteiligten bestückt werden. Für die Gestaltung der Programmoberfläche ist das gewählte Vorgehen jedoch einfacher: so kann die Oberfläche immer die Gesamtliste der Beteiligten übergeben und muss sie nicht für jede gesamtschuldnerische Verurteilung neu zusammen setzen. Abs. 22
Abs. 23
Die Klasse BaumbachBeteiligtenListe hingegen wird von einer Java-eigenen Klasse „ArrayList" abgeleitet. Dieser Typ verhält sich ähnlich dem oben beschriebenen Array, kann jedoch beliebig mit weiteren Elementen erweitert werden, wohingegen ein Array immer die bei Initialisieren angegebene Anzahl der Elemente behält.[14] Elemente aus der ArrayList können mit der Methode get(int index) abgefragt werden, neue Elemente mit der Methode add(E element) am Ende der Liste hinzugefügt werden. Die Klasse BaumbachBeteiligtenListe selbst übernimmt die Verwaltung der Beteiligten und der Gesamtschuldnerschaften. Eine solche Liste dient vor allem als sogenanntes Parameterobjekt, also ein Objekt, das genau die von einer Klasse benötigten Werte strukturiert abbildet, mit dem dann die Programmoberfläche Werte der Klasse BaumbachFormel übergibt. Hier fasst die BaumbachBeteiligtenListe alle Beteiligten zusammen, mit denen dann die Hauptklasse BaumbachFormel arbeiten soll. Zudem stellt die Klasse BaumbachBeteiligtenListe einige Methoden bereit, mit der die enthaltenen Beteiligten nach vordefinierten Kriterien (z.B. alle Gesamtschuldnerschaften oder alle „wirklichen" Beteiligten) aufgefunden oder in eine bestimmte Reihenfolge (z.B. die für die Tenorierung benötigte) gebracht werden können. Daneben benötigt die Klasse BaumbachFormel bestimmte Berechnungsoperationen, die in BaumbachBeteiligtenListe besser angesiedelt sind, z.B. die Summe aller Streitwerte zur Berechnung des fiktiven Streitwerts und das vollständige Unterliegen eines „echten" Beteiligten unter Berücksichtigung aller Gesamtschuldnerschaften, denen er angehört. Abs. 24
Abs. 25
Der Kern der Berechnung liegt aber in der Klasse BaumbachFormel. Beim Erzeugen über den Konstruktor wird diesem eine BaumbachBeteiligtenListe übergeben und als Feld baumbachBeteiligtenListe im Speicher abgelegt. Die Methode ermittleGerichtskostenQuoten zur Berechnung nach der Baumbach'schen Formel im Stil der oben dargestellten Tabelle soll hier in einem Pseudocode näher betrachtet werden. Abs. 26
Zunächst müssen alle in der gesamten Methode gebrauchten Variablen deklariert – d.h. dem Compiler bekannt gemacht – und, sofern möglich, bereits mit einem Startwert initialisiert werden. Variablen hingegen, die nur für einen Schleifendurchlaufbenötigt werden, werden innerhalb der Schleife initialisiert (s.u., 2.). Abs. 27
Drei ArrayLists anlegen: ArrayList<double()> namens angriffsListe anlegen; diese enthält ein double-Array für jede Zeile der Baumbach-Tabelle; Abs. 28
zusätzlich eine ArrayList<Integer> beteiligteWieVerklagt (ergibt die Zahl der Angriffe: je eine Zeile für jeden „echten" Beklagten); Abs. 29
und eine ArrayList<Integer> beteiligteInTenorReihenfolge (je eine Spalte für jede Partei und jede Gesamtschuldnerschaft) für die Spalten (beides wird von der baumbachBeteiligtenListe geliefert); Abs. 30
weiter eine double fiktiverStreitwert; Abs. 31
ein Array double() quoten, in dem zum Schluss die Quote jeder Partei abgelegt wird und ein Array double() verluste, deren Elemente zunächst jeweils mit 0.0 initialisiert werden. Abs. 32
In der oben vorgestellten Tabelle stehen die Einzelverluste der jeweils in der Spaltenüberschrift benannten Partei oder Gesamtschuldnerschaft. Diese soll das Programm anhand von zwei Schleifen bestimmen, die ineinander verschachtelt sind. Für das Berechnen der Quoten nach Baumbach'scher Kostenformel mit der genannten Tabelle soll auf zwei einfache „for"-Schleifen zurückgegriffen werden. Diese sollen alle Zeilen durchlaufen, in jeder Zeile alle Spalten füllen und dabei über jeweils einen Index auf Zeile und Spalte zugreifen. Oder, um es als Anweisung zu sagen: „berechne Spalte y in Zeile x und wiederhole es für jede Spalte in der Zeile und das ganze für alle Zeilen": Abs. 33
Eine äußere Schleife zählt die Zeilen durch, eine Zeile für jeden Angriff. BaumbachBeteiligter a (lokale Variable) ist der, gegen den sich der Angriff richtet. Für jede Zeile ein Array double() werte anlegen mit so vielen Elementen wie Spalten anhand von beteiligteInTenorReihenfolge. Abs. 34
Darin verschachtelt zählt eine innere Schleife die Spalten durch, eine für jede Partei inkl. Gesamtschuldnerschaften. BaumbachBeteiligter (Partei oder Gesamtschuldnerschaft) b ist die, deren Verlust (lokale Variable „wert") berechnet werden soll. Dabei werden folgende Wenn-/Dann-Abfragen durchgeführt: Abs. 35
i. Wenn a ein Beklagter und b der Kläger ist, dann wert = a.streitwert – a.unterliegen. Abs. 36
ii. Wenn ansonsten a ein Beklagter ist und b == a à wert = b.unterliegen. Abs. 37
iii. Wenn ansonsten a ein Beklagter, b eine Gesamtschuldnerschaft und a in b enthalten ist à wert = b.unterliegen. Abs. 38
iv. Sonst: wert = 0.0. Abs. 39
Jeweils wird fiktiverStreitwert um a.streitwert, verlustSumme(spalte) um b.unterliegen erhöht und werte(spalte) = wert gesetzt. Abs. 40
Am Ende jedes Durchgangs der äußeren Schleife wird das Array werte der angriffsListe hinzugefügt. Abs. 41
Wenn die Schleifen abgearbeitet worden sind, wird in einer neuen Schleife über die Spalten jeweils quoten(spalte) = verluste(spalte) / fiktiverStreitwert * 100.0 errechnet. Abs. 42
Danach das Array verluste und das Array quoten der angriffsListe hinzufügen. Abs. 43
Die ArrayList angriffsListe als Ergebnis zurückgeben. Abs. 44
V. Umsetzung in Java™ Abs. 45
Die hier im Folgenden verwendete Programmiersprache Java™ [15] ist keine „reine„ objekt-orientierte Programmiersprache, sondern gebraucht auch Anteile anderer Paradigmen und auch einfache Typen wie „int„, die keine Objekte sind. Zudem werden keine selbstständig ausführbaren Programme erzeugt, sondern die Applikationen erfordern auf dem ausführenden Rechner immer noch eine Laufzeitumgebung. Java zeichnet sich jedoch durch leichte Erlernbarkeit und hohe Verbreitung aus. Bei Problemen findet man leicht Antworten und freie Zusatzpakete bei der aktiven „Community„ im Internet; unter den zahlreichen Programmierern mit Java-Kenntnissen findet man vielleicht sogar am Projekt interessierte Mitstreiter. Für Java™ sprechen zudem die hohe Sicherheit und ein plattformübergreifender Ansatz,[16" href="#fn15) ist keine „reine„ objekt-orientierte Programmiersprache, sondern gebraucht auch Anteile anderer Paradigmen und auch einfache Typen wie „int„, die keine Objekte sind. Zudem werden keine selbstständig ausführbaren Programme erzeugt, sondern die Applikationen erfordern auf dem ausführenden Rechner immer noch eine Laufzeitumgebung. Java zeichnet sich jedoch durch leichte Erlernbarkeit und hohe Verbreitung aus. Bei Problemen findet man leicht Antworten und freie Zusatzpakete bei der aktiven „Community" im Internet; unter den zahlreichen Programmierern mit Java-Kenntnissen findet man vielleicht sogar am Projekt interessierte Mitstreiter. Für Java™ sprechen zudem die hohe Sicherheit und ein plattformübergreifender Ansatz, [16] ist keine „reine„ objekt-orientierte Programmiersprache, sondern gebraucht auch Anteile anderer Paradigmen und auch einfache Typen wie „int", die keine Objekte sind. Zudem werden keine selbstständig ausführbaren Programme erzeugt, sondern die Applikationen erfordern auf dem ausführenden Rechner immer noch eine Laufzeitumgebung. Java zeichnet sich jedoch durch leichte Erlernbarkeit und hohe Verbreitung aus. Bei Problemen findet man leicht Antworten und freie Zusatzpakete bei der aktiven „Community" im Internet; unter den zahlreichen Programmierern mit Java-Kenntnissen findet man vielleicht sogar am Projekt interessierte Mitstreiter. Für Java™ sprechen zudem die hohe Sicherheit und ein plattformübergreifender Ansatz,[16">[15) ist keine „reine" objekt-orientierte Programmiersprache, sondern gebraucht auch Anteile anderer Paradigmen und auch einfache Typen wie „int", die keine Objekte sind. Zudem werden keine selbstständig ausführbaren Programme erzeugt, sondern die Applikationen erfordern auf dem ausführenden Rechner immer noch eine Laufzeitumgebung. Java zeichnet sich jedoch durch leichte Erlernbarkeit und hohe Verbreitung aus. Bei Problemen findet man leicht Antworten und freie Zusatzpakete bei der aktiven „Community" im Internet; unter den zahlreichen Programmierern mit Java-Kenntnissen findet man vielleicht sogar am Projekt interessierte Mitstreiter. Für Java™ sprechen zudem die hohe Sicherheit und ein plattformübergreifender Ansatz,[16] d.h. die erzeugten Applikationen können auf verschiedenen Betriebssystemen wie Windows™, Linux und Mac OS X und sogar einigen Betriebssystemen für Mobilgeräte gestartet werden. Einfach zu erlernen und weit verbreitet sind auch Programmiersprachen für das Dot-NET-Framework von Microsoft wie etwa VisualBasic.NET[17] oder – schon komplexer – C#. Hiermit würde man zwar selbstständig ausführbare Programme erzeugen, sich aber auf eine Plattform (hier: Microsoft Windows™) festlegen, was man mit Java™ vermeidet. Plattformübergreifend programmieren wiederum kann man auch mit JavaScript oder den modernen Sprachen Ruby on Rails usw. Diese richten sich jedoch vornehmlich auf eine Nutzung im Web. Wegen der möglicherweise sensiblen Beteiligtendaten soll hier aber eine webbasierte Nutzung ausgeklammert werden. Zudem soll die Möglichkeit erhalten bleiben, das Programm ohne Internet-Zugang nutzen zu können. Somit verdiente Java™ hier den Vorzug. Abs. 46
Nach den Überlegungen unter IV. könnte der Code in Java wie folgt aussehen: Abs. 47
Abs. 48
Abs. 49
VI. Fazit und Ausblick Abs. 50
Manche juristischen Gedankengänge folgen der gleichen Logik, wie sie auch der objektorientierten Programmierung zugrunde liegen. Eine Umsetzung als Java-Applikation erleichtert nicht nur die Berechnungsarbeit, sondern hilft auch, die eigene Methodik zu ordnen. Abs. 51
Das vollständige Programm ist bereits erstellt. Es beherrscht die Berechnung nach Baumbach'scher Kostenformel auch in Fallgestaltungen mit Widerklagen, bietet zur Eingabe der Beteiligten eine einfache Oberfläche und zur Weiternutzung eine Tenorausgabe. Daneben sind Berechnungen auch bei Teilklagerücknahme gemäß der Quoten- und der Mehrkostenmethode sowie eine isolierte Gebührenberechnung möglich. Das Programm lässt sich unter http://www.kostentenor.de herunterladen. Es steht unter ständiger Fortentwicklung: die Oberfläche soll künftig noch einfacher zu bedienen werden, aber auch die Möglichkeit zur Eingabe komplexerer Fälle bieten können. Das Projekt soll schließlich unter einer geeigneten Open-Source-Lizenz freigegeben werden und sucht noch Interessierte zur Mitprogrammierung. Abs. 52
Abs. 53
Abs. 54
 

 

Fußnoten

* Richter am Landgericht in Düsseldorf (derzeit bei der Verfahrenspflegestelle JUDICA bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf). Der Verfasser dankt Herrn Prof. Dr. Maximilian Herberger für die Anregung zu diesem Artikel sowie seiner Frau, Ri.inAG Dr. Agnes Schuster, und Dipl.-Ing. Günter Boeker für wertvolle Hinweise und Anregungen.
[1] Dazu Viefhues/Viefhues, „Kostenentscheidungen und Sicherheitsleistungen im Zivilprozeß – Lösungen der Baumbach'schen Formel mit elektronischen Hilfsmitteln", JuS 1992, 944.
[2] Anders/Gehle, „Das Assessorexamen im Zivilrecht", 11. Aufl. 2013, A-199 ff., A-202; Gemmer, Jus 2012, 702, „Die Baumbach'sche Kostenformel im Zivilurteil".
[3] BGHZ 8, 325; Anders/Gehle, Assessorexamen, A-199 ff., A-202; dies. Antrag und Entscheidung im Zivilprozeß, Teil B, Rn. 259 ff., 260; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 100, Rn. 52; Gemmer, a.a.O.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 100, Rn. 5 ff.
[4] Nach Anders/Gehle, Assessorexamen, Rn. A-205.
[5] Vgl. Ullenboom, Java ist auch eine Insel, 10. Aufl. 2011 (zit. als „Java-Insel"), Abschnitt 3.1.1; ferner dazu die Wikipedia-Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Objektorientierung und http://de.wikipedia.org/wiki/Objektorientierte_Programmierung (Abruf vom 03.10.2014)
[6] http://de.wikipedia.org/wiki/Objektorientierte_Programmierung (Abruf vom 03.10.2014)
[7] Vgl. Ullenboom, Java-Insel, Abschnitt 5.8; Wikipedia a.a.O.
[8] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Teile_und_herrsche_%28Informatik%29 (Abruf vom 11.11.2014).
[9] Vgl. Ullenboom, Java-Insel, Abschnitt 2.6.
[10] Vgl. Ullenboom, Java-Insel, Abschnitt 2.6.3.
[11] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Pseudocode (Abruf vom 12.10.2014).
[12] Vgl. Ullenboom, Java-Insel, Abschn. 3.4.1; http://de.wikipedia.org/wiki/Konstruktoren_und_Destruktoren (Abruf vom 21.10.2014).
[13] Vgl. Ullenboom, Java-Insel, Abschn. 3.8. Die Übersetzung ins Deutsche ist „Fläche". Da diese Übersetzung nicht besonders aussagekräftig ist und sich auch im Deutschen der englische Ausdruck etabliert hat, wird der englische Ausdruck eingesetzt.
[14] Vgl. http://docs.oracle.com/javase/8/docs/api/java/util/ArrayList.html (Abruf vom 21.10.2014).
[15] Vgl. http://www.oracle.com/technetwork/java/index.html.
[16] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Java_%28Programmiersprache%29 (Abruf vom 12.10.2014).
[17] Vgl. dazu http://de.wikipedia.org/wiki/.NET.
 

 
(online seit: 02.12.2014)
 
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok, Abs.
 
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