| Die Versendung von durch Facebook generierten E-Mails im Zusammenhang mit der Anmeldeprozedur "Freunde finden" stellt eine unzumutbar belästigende, unerlaubte und damit wettbewerbswidrige Werbung dar, die ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten versandt worden ist. Der Nutzer hat jedenfalls bis zu einer behaupteten Änderung des Anmeldeverfahrens am 2. November 2010 nicht erkennen können, dass nach seiner Einwilligung nicht nur schon bei Facebook registrierte Freunde gesucht, sondern auch nicht registrierte Personen per E-Mail angesprochen wurden. Hierfür haftet Facebook als "mittelbare Täterin", auch wenn der Versand letztlich auf die Eingabe der E-Mail-Adressen durch einen Dritten zurückgeht. Datenschutzrechtlich fehlt die erforderliche freie Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Werbezwecke.
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