JurPC Web-Dok. 24/2014 - DOI 10.7328/jurpcb201429221

LG Köln
Beschluss vom 24.01.2014

209 O 188/13

Streaming keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG

JurPC Web-Dok. 24/2014


UrhG § 16

Leitsätze (der Redaktion):

  1. Ein bloßes Streaming einer Video-Datei stellt noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung, dar. Eine solche Handlung dürfte bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrigen bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein.
  2. Um die erforderliche Gewissheit zu begründen, dass eine ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen erfolgt ist, muss im Falle eines Streamings nachgewiesen werden, dass das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage ist, die IP-Adresse desjenigen zu erfassen, der einen Stream von dem Server des Anbieters abruft (vorliegend verneint).

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[online seit: 04.02.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, LG, Streaming keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG - JurPC-Web-Dok. 0024/2014