| - Der Betreiber eines Blogs, der die technische Infrastruktur und den Speicherplatz zur Verfügung stellt, aber keine redaktionelle Kontrolle der Blog-Beiträge durchführt, haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende Inhalte, weil er sich diese Inhalte nicht zu eigen macht.
- Der Betreiber eines solchen Blogs haftet auch nicht als Störer, da ihn keine Verpflichtung zur Prüfung der eingestellten Beiträge vor deren Veröffentlichung trifft, sondern eine Prüfungspflicht vielmehr erst eintritt, wenn er Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt. Zum Störer wird er erst dann, wenn er trotz Kenntnis den rechtsverletzenden Inhalt nicht löscht bzw. sperrt.
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