JurPC Web-Dok. 93/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318384

Jan Fritz Geiger *

Kurzrezension - Schwarz/Peschel-Mehner, Recht im Internet

JurPC Web-Dok. 93/2003, Abs. 1 - 8


Mathias Schwarz und Andreas Peschel-Mehner (Hrsg.)
Recht im Internet
Kognos-Verlag, Augsburg
Stand des Grundwerks: Oktober 2002 (jetzt Neuauflage Stand März 2003)
Preis: 129,90 €
(1) Loseblattsammlungen für die unterschiedlichsten Rechtsgebiete gehören zu den geläufigen Hilfsmitteln in der täglichen juristischen Arbeit. Meistens handelt es sich um die Sammlung von Normtexten, die durch Ergänzungslieferungen aktualisiert und -möglichst zeitnah- auf die geltende Rechtslage angepasst werden. Auch für führende Kommentare hat sich die Form der Loseblattsammlung bewährt.JurPC Web-Dok.
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(2) Mit dem völlig neu im Oktober 2002 aufgelegten Grundwerk beschreiten die Herausgeber hinsichtlich Form und Komposition einen eigenständigen Weg, der sich zum Teil am Loseblattkommentar, zum Teil auch am Lehrbuch und darüber hinaus auch an der Form des Anwaltshandbuchs mit Vertragsmustern orientiert. Für eine Darstellung zum Thema "Recht im Internet", unter dem sich ein Teilgebiet verbirgt, das sowohl stark von der Auslegung überkommenen Normen des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts geprägt wird als auch zu speziellen Normierungen mit raschem gesetzgeberischem Verfallsdatum (z. B. im Fernabsatzvertragsrecht) geprägt ist, ist diese Form durchaus angemessen.Abs. 2
(3) Die vierundzwanzig noch nicht vollständig besetzten Abteilungen der Sammlung umfassen viele aus der allgemeinen Systematik übernommene Rechtsgebiete, vom Zivilrecht über das Urheberrecht, Presse- und Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht bis hin zum Straf- und Strafprozessrecht und zu ausländischen Rechtsordnungen. Konsequent erscheint es, den Verbraucherschutz als eigenes Rechtsgebiet neben dem Zivilrecht auszuweisen und ihm eine eigene Darstellung zu widmen, da unter dem Einfluss des Gemeinschaftsrechts hier eine Fülle von zivilrechtlichen Normen entwickelt wurde, deren Anwendungsbereich sich auf Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern beschränkt. Dies gilt insbesondere für die nunmehr in §§ 312 ff. BGB geregelten Fernabsatzverträge. Über die Trennung zwischen Wettbewerbsrecht und Kartellrecht lässt sich streiten, systemfremd wirkt es hingegen, neben den Abschnitten für die einzelnen Rechtsgebiete noch einen Abschnitt "Haftung" zu stellen, der sich vor allem mit den Vorschriften zum Teledienstegesetz (TDG) befasst.Abs. 3
(4) Auf dem Umschlag werden die Schlagworte "Grundlagen", "Aktuelle Themen", "Rechtsprechung" und "Musterverträge" genannt. Vor einem Missverständnis sei gewarnt: Das Werk ist kein Grundlagenwerk, das zur überblicksartigen Einführung in das Rechtsgebiet, etwa zur Examensvorbereitung im Schwerpunkts- bzw. Wahlbereich geeignet wäre. Adressat ist vielmehr der Volljurist, der als Rechtsanwender auf diesem Spezialgebiet tätig werden will bzw. muss.Abs. 4
(5) Für diesen Personenkreis bietet das Werk aber eine umfassende und aktuelle Informationsquelle. Ausgehend von den lediglich kursorisch dargestellten allgemeinen Rechtsinstituten und Normen wird ihre Anwendung auf die durch die neuen technologischen Entwicklungen entstandenen Sachverhalte namentlich anhand der hierzu ergangenen Rechtsprechung erläutert und dargestellt, wobei die Form an eine von der Einzelnorm losgelöste Kommentierung erinnert. Die Umgestaltung des Zivilrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist bereits berücksichtigt, die Dokumentation der Judikate -beispielhaft sei hier das Domain-Recht erwähnt- ist umfassend und reicht bis ins Jahr 2001. Das Werk setzt sich z. B. auch mit der Tatortproblematik im materiellen deutschen Strafrecht bei Deliktsbegehung im Internet auseinander. Auch die aktuelle rechtspolitische Diskussion um die Novellierung des Urheberrechts findet ihren Niederschlag. Beim Abschnitt, der dem Arbeitsrecht gewidmet ist, z. B. Internetzugang und Überwachung von Arbeitsplätzen, tritt wieder das Problem auf, dass es mangels positivierter Normen nur Einzelfallentscheidungen der Landesarbeitsgerichte gibt, denen sich allenfalls sehr allgemeine Maßstäbe entnehmen lassen.Abs. 5
(6) Etwas knapp sind die Abschnitte zum Medienrecht und zum Telekommunikationsrecht geraten. Hier vermisst man - wie an manchen anderen Stellen auch - eine Wiedergabe des erläuterten Gesetzestextes.Abs. 6
(7) Gerade für die Benutzung der Vertragsmuster ist die beigefügte CD von Bedeutung. Der Benutzer wird hier durch Suchmenüs geleitet, die Benutzeroberfläche ist gut zu handhaben. Ob man auch die Rechtsprechungsübersicht in elektronischer Form verfügbar halten sollte, sei dahingestellt. Bei der Installation der CD in Netzwerken, die nicht immer ganz störungsfrei erfolgt, sind Administratorrechte erforderlich.Abs. 7
(8) Zusammenfassend ist den Herausgebern und Autoren zu bescheinigen, dass ihnen ein umfassendes und aktuelles Werk gelungen ist, das mit Sicherheit seinen Markt finden wird. Für den einschlägig tätigen Rechtsanwender, namentlich den Rechtsanwalt, wird es ein wichtiges und wertvolles Hilfsmittel sein.
JurPC Web-Dok.
93/2003, Abs. 8
Anmerkung der Redaktion:
Bitte beachten Sie auch den in JurPC veröffentlichten Buchauszug aus dem hier rezensierten Werk, vgl. JurPC Web-Dok. 73/2003.
* Dr. rer. nat. Jan Fritz Geiger ist als Rechtsanwalt in der Kanzlei Scheidel & Scheidel in Kaiserslautern tätig.
[online seit: 24.03.2003]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Geiger, Jan Fritz, Kurzrezension - Schwarz/Peschel-Mehner, Recht im Internet - JurPC-Web-Dok. 0093/2003