JurPC Web-Dok. 201/1999 - DOI 10.7328/jurpcb/19991410164

Bericht von der Buchmesse über die Expertenrunde zum Thema "Digitale Rechtsinformation - Chance oder Bedrohung für den juristischen Verleger?"

JurPC Web-Dok. 201/1999, Abs. 1 - 11


Im Rahmen der diesjährigen Buchmesse fand am 14.10.99 am Stand der Makrolog GmbH eine von Professor Dr. Maximilian Herberger moderierte Expertenrunde zum Thema "Digitale Rechtsinformation - Chance oder Bedrohung für den juristischen Verleger?" statt. JurPC Web-Dok.
201/1999, Abs. 1
In seiner Einleitung stellte Prof. Herberger die Teilnehmer der Expertenrunde vor: es diskutierten Frau Dr. Kristin Hanusch-Linser, Geschäftsführerin der RDB Rechtsdatenbank aus Österreich, Herr Michael Fanning, Director of Legal Information bei Lexis-Nexis Europe und Herr Martin Weber, Geschäftsführer von Legalisaus München. Prof. Herberger erinnerte daran, daß sich bereits der diesjährige 8. EDV-Gerichtstag mit der thematisch nahestehenden Frage des "Freien Rechts für freie Bürger" beschäftigt habe. In Österreich sei durch einstimmig verabschiedetes Gesetz geregelt worden, daß Rechtsinformationen, insbesondere Gesetze, den Bürgern kostenlos via Internet zur Verfügung gestellt werden müssten. Mit Blick auf diese gesetzliche Normierung sprach Prof. Herberger vom "glücklichen Österreich", gab diese Bemerkung Frau Hanusch-Linser allerdings auch als Frage weiter. In Großbritannien werde an der Universität Warwick gerade ein Kongreß zu Fragen des freien Zugangs zu Rechtsinformationen im Internet vorbereitet, wozu englische juristische Verlage als Sponsoren gewonnen worden seien. Ob man vor dem Hintergrund der Aufgeschlossenheit dieser juristischen Verleger neidisch nach England blicken müsse, fragte Prof. Herberger den englischen Referenten Michael Fanning.Abs. 2
Frau Hanusch-Linser stellte zunächst die RDB Datenbank kurz vor. Mittlerweile könne man einen Jahresumsatz von 70 Mio. Schilling (umgerechnet 10 Mio. DM) vorweisen, mit der Gewinnentwicklung seien die Eigentümer sehr zufrieden. Die RDB sei von Beginn an die einzige österreichische Institution gewesen, die mit dem Staat einen Vertrag über die Abnahme von Rechtsinformationen geschlossen habe. Daher sei man im Juni 1997 völlig überrascht gewesen, als das Bundeskanzleramt ohne vorherige Ankündigung die eigene RIS-Datenbank kostenlos ins Internet gestellt habe. Die RDB habe sich hiergegen mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage gewehrt. Anfang 1999 sei jedoch gesetzlich geregelt worden, daß Rechtsinformationen dem Bürger vom Staat kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt werden müssten. Diese Regelung gelte ex-post und habe daher der laufenden Wettbewerbsklage die Grundlage entzogen. Als großes, noch ungelöstes Problem bezeichnete Frau Hanusch-Linser die Tatsache, daß in Österreich derzeit noch nicht geregelt sei, zu welchen Konditionen die juristischen Verlage die Rechtsinformationen beziehen könnten. Dies sei ein Grund für große Unsicherheit.Abs. 3
Michael Fanning beleuchtete die Situation in Großbritannien. Eine Marktforschungsstudie habe dort ergeben, daß ein großes Interesse an Rechtsinformationen im Internet bestehe. Lexis-Nexis habe bereits vor einigen Jahren eine Rechtsprechungsdatenbank aufgebaut, wobei es die besondere Dienstleistung gewesen sei, die gelieferten Rohdaten umgewandelt und für die Datenbank brauchbar gemacht zu haben. In Australien habe der dortige "Legal Information Service" andere Rahmenbedingungen. Mit Unterstützung der Bundesregierung werden in Australien die Daten durch die Gerichte via FTP an den "Legal Information Service" weitergegeben. Soweit zunehmend Gerichte in Europa eigene Entscheidungen im Internet publizierten, ergebe sich auch hier ein Problem hinsichtlich möglicher Fehlerquellen bei der Dateneinstellung. Vorzugswürdig seien Lösungen, die bereits an der Datenquelle ansetzten, d.h. wenn bereits das Ursprungsdokument, die Originalfassung, in elektronischer Form benutzt werde. Dieser Ansatz diene dem Ziel der Qualitätssicherung.Abs. 4
Prof. Herberger kam danach auf einen zweiten Aspekt zu sprechen, nämlich die erforderlich gewordene Neuorganisation der Arbeitsabläufe in Verlagen. Er rekurrierte auf die Entstehung der Buchdruckerkunst. Damals seien die Verlage erst auf der Grundlage der neuen Technik entstanden, der Antrieb hierzu sei gleichsam "von innen" gekommen. Heute komme der Druck zur Umorganisation "von außen" durch die veränderte Technologie und die veränderten Bedürfnisse der Kunden. Es gehe um die Neuorganisation der Workflowstrukturen.Abs. 5
Herr Martin Weber verwies hierzu auf die Entstehung von Legalis. Legalissei als eine Kooperation von drei Fachverlagen entstanden und zwar aus der erkannten Notwendigkeit, daß der Aufbau eines Online-Bereichs für Verlage heute unerläßlich sei. Die Form der Kooperation habe sich wegen der hohen Investitionskosten angeboten. Herr Weber gestand ein, daß man bei Legalis habe "Lehrgeld zahlen" müssen. Dies habe mit anfänglichen technischen Problemen zu tun, aber auch mit der grundlegenden Schwierigkeit, an elektronisch verwertbare Daten heranzukommen. Mit dem Online-Angebot wolle man die Strategie verfolgen, eine möglichst breite Angebotspalette anzubieten. Ziel sei es, dem Kunden ein umfassendes Arbeitsinstrument anbieten zu können. Problematisch sei hierbei, daß sich die Nutzeranforderungen geändert hätten. Heute würden CD-ROM und Internetangebot gleichermaßen als Lösungen verlangt. Legalis versuche hierauf eine Antwort zu geben. Auf die Frage, ob und wann sich damit Geld verdienen lasse, antwortete Herr Weber, daß man die derzeitige Phase noch als "Durststrecke" ansehen müsse. Jedoch seien die vergangenen beiden Jahre angesichts der technischen Schwierigkeiten als Testphase für Legalis unabdingbar gewesen. Wann letztlich bei Legalis Rechtsinformationen im Abonnement erhältlich seien, entscheide sich im kommenden Frühjahr. Man habe die Testphase in der Vergangenheit abbrechen müssen und habe die komplette Plattform ausgetauscht. Es beginne nun eine neue Testphase, im Frühjahr 2000 könne mit einem kommerziellen Start gerechnet werden. Abs. 6
Prof. Herberger kam danach auf den Aspekt der Rentabilität und der Investitionskosten zu sprechen.Abs. 7
Frau Hanusch-Linser wies darauf hin, daß man in Österreich bereits vor gut 15 Jahren das unternehmerische Risiko eingegangen sei und daher heute auf Gewinne blicken könne. Man müsse festhalten, daß dies aber nicht "aus der Portokasse" gehe. Zum Zeitpunkt befragt, ab wann sich ein Online-Auftritt rentiere, äußerte Frau Hanusch-Linser, dies komme auf den Ansatzpunkt an. Viele Verlage kämen von der rein technischen Seite, was ein Fehler sei. Vielmehr ginge es darum zu fragen, welche Kunden und welcher Markt bedient werden solle. Entscheidender Punkt sei, inwieweit die Treue des Kunden, die beim Printmedium gegeben ist, auch auf das neue Medium übertragen werden könne. Dazu müsse gefragt werden, was der Kunde will.Abs. 8
Auch Herr Weber sprach von einer "dienenden Funktion" der Technik. Bevor die Frage nach den Verdienstmöglichkeiten gestellt werde, müssten zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden. Man setze bei Legalis auf einen großen Servicebereich, über den "traffic" erzeugt werden solle. Dann sei es leichter, die Nutzer auch in den Datenbankbereich zu führen. Die Kunden müssten im Idealfall täglich die Seite besuchen und sich dort "zuhause" fühlen.Abs. 9
Michael Fanning verwies darauf, daß Lexis-Nexis gut verdiene, aber andererseits auch bereits seit 27 Jahren auf dem Online-Markt sei. Es seien Riesen-Investitionen erforderlich gewesen. In Deutschland werde vielfach unterschätzt, daß Marketing eine wesentliche Rolle spiele und dies den Einsatz von viel Geld bedeute. Andererseits trete die Kundenbetreuung immer mehr in den Vordergrund. Die Frage, wann das investierte Geld zurückfließe, beantwortete er mit dem Hinweis darauf, daß sich dies erst ergeben könne, wenn die Kundenbindung erreicht sei. Die Kundenbindung sei das wichtigste.Abs. 10
Abschließend stellte Prof. Herberger fest, daß sich im Laufe der Diskussion zwei Punkte gezeigt hätten, in denen Konsens der Experten bestehe:
  1. Die Anbieter müssen längerfristig denken.
  2. Die Kundenbetreuung hat einen äußerst hohen Stellenwert.


(WK)
JurPC Web-Dok.
201/1999, Abs. 11
[online seit: 15.10.99]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK-, Redaktion, Bericht von der Buchmesse über die Expertenrunde zum Thema "Digitale Rechtsinformation - Chance oder Bedrohung für den juristischen Verleger?" - JurPC-Web-Dok. 0201/1999