JurPC Web-Dok. 179/2020 - DOI 10.7328/jurpcb20203512179

OLG Braunschweig
Beschluss vom 28.09.2020

1 W 3/20

Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit einem von Facebook gelöschten Beitrag eines Nutzers

JurPC Web-Dok. 179/2020


Leitsätze:

  1. Der Antrag auf Datenberichtigung eines Nutzers betrifft nur einen Teilaspekt des Nutzungsvertrages. Daher ist dieser Antrag grundsätzlich mit einem Streitwert zu bemessen, der unterhalb des Streitwertes für den Bestand oder die Auflösung des gesamten Nutzungsvertrags liegt. Für jenen kann in der Regel der Auffangstreitwert von 5.000,- € herangezogen werden.
  2. Betreffen die Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Löschung eines Beitrags und der Sperrung des Nutzerkontos, auf Wiedereinstellung des Beitrags und auf Unterlassung einer erneuten Sperre oder Löschung des Beitrags das gleiche Interesse, sind sie bei der Streitwertfestsetzung zusammenzufassen.

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[online seit: 15.12.2020]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Braunschweig, OLG, Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit einem von Facebook gelöschten Beitrag eines Nutzers - JurPC-Web-Dok. 0179/2020