JurPC Web-Dok. 147/2020 - DOI 10.7328/jurpcb20203510147

LArbG Nürnberg
Beschluss vom 29.05.2020

8 Ta 36/20

Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei einem Rechtsstreit um Datenschutz eines Angestellten der Erzdiözese

JurPC Web-Dok. 147/2020


Leitsatz:

    Bei einem Rechtsstreit eines bei der Erzdiözese im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages angestellten Arbeitnehmers auf Schadensersatz wegen Verstößen gegen das kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben und nicht zu den nach KDSGO errichteten interdiözesanen Datenschutzgerichten.

- Zum Volltext der Entscheidung via gesetze-bayern.de -

[online seit: 20.10.2020]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Nürnberg, LArbG, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei einem Rechtsstreit um Datenschutz eines Angestellten der Erzdiözese - JurPC-Web-Dok. 0147/2020