JurPC Web-Dok. 96/2023 - DOI 10.7328/jurpcb202338796

LG Bonn
Urteil vom 07.06.2023

13 O 126/22

Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO bei Scraping

JurPC Web-Dok. 96/2023


Leitsatz:

    Scraping-Vorfälle begründen, sofern ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO im Hinblick auf einen abstrakten Schaden in Form der Beeinträchtigung der grundsätzlich dem Betroffenen zustehenden Kontrolle über seine Daten, welches ein - allerdings in der Regel eher geringes - Schmerzensgeld rechtfertigt. Ein weitergehender konkreter Schaden erfordert die Beweisführung gemäß § 287 ZPO, dass Beeinträchtigungen wie etwa vermehrte unerwünschte Telefonanrufe konkret kausal auf den Scraping-Vorfall zurückzuführen sind.

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[online seit: 11.07.2023]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Bonn, LG, Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO bei Scraping - JurPC-Web-Dok. 0096/2023