JurPC Web-Dok. 166/2022 - DOI 10.7328/jurpcb20223711166

OLG München
Beschluss vom 07.09.2022

34 Wx 323/22

Schriftlicher Antrag im Grundbuchverfahren

JurPC Web-Dok. 166/2022


Leitsatz:

    Wird ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichter Schriftsatz ausgedruckt, liegt - unabhängig davon, ob der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren eröffnet ist - ein schriftlicher Antrag i.S. v. § 13 GBO vor. Ergibt sich aus den Umständen eindeutig, wer Antragsteller ist, muss das Schriftstück nicht von diesem unterschrieben sein.

- Zum Volltext der Entscheidung via gesetze-bayern.de -

[online seit: 22.11.2022]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: München, OLG, Schriftlicher Antrag im Grundbuchverfahren - JurPC-Web-Dok. 0166/2022