JurPC Web-Dok. 99/2020 - DOI 10.7328/jurpcb202035699

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 18.06.2020

5 U 33/19

Keine Störerhaftung des Betreibers einer Internetseite für durch Hackerangriff hochgeladene Fotos

JurPC Web-Dok. 99/2020


Leitsätze (der Redaktion):

  1. Der Betreiber einer Internetseite haftet weder als Täter noch als Störer einer Urheberrechtsverletzung für im Rahmen eines Hackerangriffs auf die Seite hochgeladene Fotos.
  2. Eine Störerhaftung ergibt sich insbesondere nicht aus § 13 Abs. 7 TMG (n.F.), da diese Vorschrift ebenso wie die Vorschriften der DSGVO und anders als § 7 Abs. 4 TMG (n.F.) nicht den Schutz von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten bezweckt.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  9119 KB)

[online seit: 23.06.2020]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Keine Störerhaftung des Betreibers einer Internetseite für durch Hackerangriff hochgeladene Fotos - JurPC-Web-Dok. 0099/2020