JurPC Web-Dok. 144/2019 - DOI 10.7328/jurpcb20193411145

LG Stuttgart
Urteil vom 14.08.2019

24 O 256/18

Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen

JurPC Web-Dok. 144/2019


Leitsätze (der Redaktion):

  1. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast, wenn er bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorträgt, dass andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Nur im Rahmen des Zumutbaren ist er dabei auch zu Nachforschungen verpflichtet. Hierbei ist abzuwägen, wie schwierig weitere Informationen zu beschaffen sind, andererseits welches schutzwürdigen Interessen der Rechteinhaber an diesen hat, d.h. inwieweit diese Informationen dem Rechteinhaber seine Rechtsverfolgung erleichtern.
  2. Grundsätzlich möglich ist es dem Rechteinhaber, einen Negativbeweis dahingehend zu führen, dass die vom Anschlussinhaber als mögliche Täter benannten Personen tatsächlich nicht als Täter in Betracht kommen und als Verdächtige ausgeschlossen werden können (vorliegend verneint).
Hinweis der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise die Südkanzlei Straub, Ludwigsburg, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 06.11.2019]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Stuttgart, LG, Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen - JurPC-Web-Dok. 0144/2019