JurPC Web-Dok. 131/2019 - DOI 10.7328/jurpcb20193410132

OVG Nordrhein-Westfalen
Urteil vom 17.09.2019

15 A 4753/18

Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit via Twitter

JurPC Web-Dok. 131/2019


Leitsätze:

  1. Die Anfertigung von Übersichtsaufzeichnungen von einer Versammlung durch Polizeibeamte mit Foto- und/oder Videotechnik ist nach dem heutigen Stand der Technik für die Aufgezeichneten immer ein Eingriff in Art. 8 Abs. 1 GG, weil die Einzelpersonen auch in Übersichtsaufzeichnungen in der Regel individualisierbar mit erfasst sind. Dies gilt auch dann, wen die Fotoaufnahmen zum Zweck der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden.
  2. Für das Anfertigen von Fotoaufnahmen von Versammlungsteilnehmern zum Zweck der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit fehlt es an der erforderlichen versammlungsgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Insbesondere kann sich die Polizei insoweit nicht auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG stützen.

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[online seit: 15.10.2019]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Nordrhein-Westfalen, OVG, Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit via Twitter - JurPC-Web-Dok. 0131/2019