JurPC Web-Dok. 130/2019 - DOI 10.7328/jurpcb20193410131
OLG Köln Beschluss vom 27.09.2019
1 RBs 339/19
Keine Überlassung der Rohmessdaten
JurPC Web-Dok. 130/2019
Leitsatz:
Der Grundsatz eines fairen Verfahrens und das Gebot einer effektiven Verteidigung gebieten es im Falle sog. standardisierter Geschwindigkeitsmessverfahren nicht, dem Betroffenen die sog. Rohmessdaten jederzeit und zum Zwecke anlassloser Überprüfung zu überlassen. Das gilt unabhängig davon, ob Messdaten im Einzelfall von dem Gerät gespeichert werden oder nicht (entgegen Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil v. 05.07.2019 Lv 7/17).