JurPC Web-Dok. 63/2019 - DOI 10.7328/jurpcb201934564

Vergabekammer München
Beschluss vom 29.03.2019

Z3-3-3194-1-07-03/19

Über die Vergabeplattform abrufbare Bieterinformationen

JurPC Web-Dok. 63/2019


Leitsätze:

  1. Die Mitteilung nach § 134 GWB ist vom Auftraggeber in Textform an den Bieter zu versenden. Die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB wird durch die Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB ausgelöst.
  2. Die Mitteilung nach § 134 GWB kann nicht dadurch erfolgen, dass die Informationen nach § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB lediglich in einem internen Bieterbereich auf einer Vergabeplattform eingestellt wird, wo der Bieter ihn abrufen kann. Dies gilt auch dann, wenn er eine Hinweismail, die keine der notwenigen Informationen nach § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB enthält, zugeschickt bekommt.

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[online seit: 15.05.2019]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: München, Vergabekammer, Über die Vergabeplattform abrufbare Bieterinformationen - JurPC-Web-Dok. 0063/2019