JurPC Web-Dok. 50/2019 - DOI 10.7328/jurpcb201934451

OLG München
Urteil vom 22.11.2018

29 U 3619/17

musicmonster

JurPC Web-Dok. 50/2019


Leitsatz:

    Der Nutzer eines Internetmusikdienstes, der durch Setzen eines Titels in eine Wunschliste einen automatisierten Prozess in Gang setzt, bei dem zunächst durch Überwachen von zahlreichen Webradios eine Kopiervorlage ermittelt und sodann eine Kopie des Wunschtitels erstellt wird, ist nicht als Hersteller der Kopie gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG anzusehen.

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[online seit: 24.04.2019]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, OLG, musicmonster - JurPC-Web-Dok. 0050/2019