JurPC Web-Dok. 129/2018 - DOI 10.7328/jurpcb2018339129

Hamburgisches OVG
Beschluss vom 04.09.2018

1 Bs 151/18

Aufnahme in den Schulweg-Routenplaner

JurPC Web-Dok. 129/2018


Leitsatz:

  1. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass die Schulweglänge bei der Verteilung von Schulplätzen in Hamburg nach dem Schulweg-Routenplaner im Regelfall entlang der Achsen der öffentlichen Straßen bemessen wird.
  2. Ist eine Verkehrsfläche systemwidrig nicht in den Schulweg-Routenplaner aufgenommen worden, so gebietet es der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, bei einer notwendigen Einbeziehung einer solchen Verkehrsfläche die Maßstäbe und Grundsätze, die dem Schulweg-Routenplaner zugrunde liegen (hier: Bemessung der Schulweglänge entlang der Achsen der öffentlichen Straßen), systemgerecht anzuwenden.

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[online seit: 25.09.2018]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: OVG, Hamburgisches, Aufnahme in den Schulweg-Routenplaner - JurPC-Web-Dok. 0129/2018