JurPC Web-Dok. 75/2018 - DOI 10.7328/jurpcb201833575
LG Aachen Urteil vom 20.03.2018
41 O 51/17
Irreführende Angaben in einer Kündigung
JurPC Web-Dok. 75/2018
Leitsatz:
Die Kündigung eines Bausparkassenvertrages durch die Bausparkasse enthält in der Regel keine nachprüfbare Behauptungen als irreführende Angaben i.S.v. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG. Sie enthält eine Rechtsansicht als Meinungsäußerung und ist einer inhaltlichen Überprüfung unter Hinzuziehung des § 5 UWG nicht zugänglich.