| Eine außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt, wenn ein Mitarbeiter auf seiner Facebook-Seite unter seinem Namen nebst einem Bild in Straßenbahndienstkleidung das Bild einer meckernden Ziege mit einer Sprechblase mit den Worten "Achmed, ich bin schwanger" postet. Ein derartiges Foto stellt eine menschenverachtende Schmähung und Geringschätzung einer ganzen ausländischen Bevölkerungsgruppe, nämlich der türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger dar, und ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Im Hinblick auf die Schwere der Rechtsverletzung ist in einem solchen Fall der vorherige Ausspruch einer Abmahnung entbehrlich.
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