JurPC Web-Dok. 108/2017 - DOI 10.7328/jurpcb2017328108

LG Berlin
Beschluss vom 08.05.2017

16 O 546/15

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JurPC Web-Dok. 108/2017


Leitsätze (der Redaktion):

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 1 Nr. 5 und 11 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Stellt eine nationale Regelung, die es ausschließlich gewerblichen Betreibern von Suchmaschinen und gewerblichen Anbietern von Diensten, die Inhalte aufbereiten, nicht aber sonstigen - auch gewerblichen - Nutzern verbietet, Presseerzeugnisse oder Teile hiervon (ausgenommen einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte) öffentlich zugänglich zu machen, nach Art. 1 Nr. 5 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften eine Regelung dar, die nicht speziell auf die unter dieser Nummer definierten Dienste abzielt, und, falls dies nicht der Fall ist,
  2. stellt eine nationale Regelung, die es ausschließlich gewerblichen Betreibern von Suchmaschinen und gewerblichen Anbietern von Diensten, die Inhalte aufbereiten, nicht aber sonstigen – auch gewerblichen - Nutzern verbietet, Presseerzeugnisse oder Teile hiervon (ausgenommen einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte) öffentlich zugänglich zu machen, eine technische Vorschrift im Sinne des Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, nämlich eine verbindliche Vorschrift dar, die die Erbringung eines Dienstes betrifft.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  189 KB)

[online seit: 08.08.2017]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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