| - Wird neben E-Mail-Adressen lediglich eine Verlinkung mit "Twitter" und "Facebook" angeboten, so handelt es sich nicht um weitere Kommunikationswege im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, wenn wie vorliegend auf Twitter nicht "gefolgt" wird und der Facebook Account so eingerichtet ist, dass die Zusendung einer Nachricht ausgeschlossen ist.
- Die alleine englischsprachig angebotenen AGB des Dienstes WhatsApp in Deutschland sind, solange sie nicht ins Deutsche übersetzt werden, ungeachtet ihres Inhaltes als intransparent anzusehen und benachteiligen damit Verbraucher treuwidrig.
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