JurPC Web-Dok. 146/2015 - DOI 10.7328/jurpcb2015309148

AG Passau
Endurteil vom 03.07.2015

18 C 1968/14

Individualisierung von Filesharing-Ansprüchen im Mahnbescheid

JurPC Web-Dok. 146/2015


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Filesharing-Ansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
  2. Zur Individualisierung von Filesharing-Ansprüchen in einem Mahnbescheid genügt es nicht, ein falsches Datum der Rechtsverletzung und ein unvollständiges Aktenzeichen der vormals tätigen Rechtsanwälte anzugeben. Ferner genügt zur Individualisierung nicht die Angabe eines pauschalen Betrags, aus dem nicht ersichtlich ist, ob es sich um Rechtsanwaltskosten, den Lizenzschaden oder beides zusammen handelt.
Hinweis der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  459 KB)

[online seit: 22.09.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Passau, AG, Individualisierung von Filesharing-Ansprüchen im Mahnbescheid - JurPC-Web-Dok. 0146/2015