JurPC Web-Dok. 126/2015 - DOI 10.7328/jurpcb2015308126

LG Bochum
Urteil vom 27.11.2014

I-8 S 9/14

Rechtsfragen bei Filesharing

JurPC Web-Dok. 126/2015


Leitsätze (des Einsenders):

  1. In Filesharing-Fällen liegt es außerhalb aller Lebenswahrscheinlichkeit, dass zwei ermittelte unterschiedliche IP-Adressen zweimal genau demselben Internetanschluss falsch zugeordnet werden.
  2. Sind mehrere Personen Inhaber des Internetanschlusses, ist davon auszugehen, dass diese als Mittäter die Urheberrechtsverletzung begangen haben.
  3. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast ist konkret zum Nutzungsverhalten von Gästen vorzutragen. Es sind nähere Angaben dazu erforderlich, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Gerät der Gast den Internetanschluss genutzt hat.
  4. Die Kammer schätzt die fiktive Lizenzgebühr für einen Kinofilm auf 600,00 Euro.
  5. Der Schadensersatzanspruch verjährt erst in zehn Jahren von seiner Entstehung an.
  6. Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch bemisst sich nach alter Rechtslage nach der doppelten Lizenzgebühr.
Anmerkung der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  426 KB)

[online seit: 11.08.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bochum, LG, Rechtsfragen bei Filesharing - JurPC-Web-Dok. 0126/2015