JurPC Web-Dok. 83/2015 - DOI 10.7328/jurpcb201530581

BGH

Beschluss vom 24.11.2014

IX ZB 63/14

Zum Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur

JurPC Web-Dok. 83/2015, Abs. 1 - 4

 

Leitsatz (der Redaktion):

Eine einfache E-Mail, mit der eine Kostenrechnung abgelehnt wird, genügt nicht der nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG vorgesehenen Form. Sie trägt weder eine (in Kopie wiedergegebene) Unterschrift, noch ist sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, was entgegen dem Wortlaut des nach § 5a GKG anwendbaren § 130a Abs. 1 Satz 2 ZPO ein zwingendes Formerfordernis ist.

Die Erinnerung des Rechtsbeschwerdeführers gegen den Ansatz der Gerichtskosten gemäß Kostenrechnung vom 28. Oktober 2014 (Kassenzeichen …) wird als unzulässig verworfen.Abs. 1

Gründe:

Abs. 2
Der als Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG auszulegende Rechtsbehelf des Rechtsbeschwerdeführers ist unzulässig. Die E-Mail des Klägers vom 10. November 2014, mit der er die Kostenrechnung ablehnt, genügt nicht der nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG vorgesehenen Form. Sie trägt weder eine (in Kopie wiedergegebene) Unterschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08, NJW 2008, 2649 Rn. 8 ff) noch ist sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, was entgegen dem Wortlaut des nach § 5a GKG anwendbaren § 130a Abs. 1 Satz 2 ZPO ein zwingendes Formerfordernis ist (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08, BGHZ 184, 75 Rn. 11 ff; vom 14. Mai 2013 - VI ZB 7/13, BGHZ 197, 209 Rn. 7).Abs. 3
Überdies ist der erfolgte Kostenansatz richtig. Es ist die in Nr. 1826 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz vorgesehene Festgebühr in Höhe von 120 € angesetzt worden. Deren Fälligkeit hindert eine Verfassungsbeschwerde nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439).Abs. 4
 

(online seit: 12.05.2015)
 
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok, Abs.
Zitiervorschlag: BGH, Zum Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur - JurPC-Web-Dok. 0083/2015