JurPC Web-Dok. 191/2014 - DOI 10.7328/jurpcb20142912193

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss vom 24.09.2014

3 Bs 175/14

Uber pop als nicht genehmigungsfähige Personenbeförderung

JurPC Web-Dok. 191/2014


Leitsatz (der Redaktion):

    Mit dem Fahrdienst "uber pop" wird eine nicht genehmigungsfähige Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr durch einen Unternehmer betrieben. Die Versagung der Genehmigung ist mit Art. 12 GG zu vereinbaren. Die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit ist dabei nicht zu berücksichtigen.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  162 KB)

[online seit: 09.12.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Uber pop als nicht genehmigungsfähige Personenbeförderung - JurPC-Web-Dok. 0191/2014