| Der Einwand, ein Anbieter auf der Internetplattform eBay sei bei Einstellen seines Angebots Opfer einer Phishing-Attacke geworden, ist unbeachtlich, wenn die Phishing-Attacke nur pauschal vorgetragen wird, das Ergebnis einer diesbezüglichen polizeilichen Anzeige nicht vorgelegt wird und der Vortrag insgesamt nicht unter Beweis gestellt wird. Folge ist, dass der Kaufvertrag auch über ein hochpreisiges Fahrzeug (vorliegend: ein Porsche zum Preis von über 36.000 Euro) bei einem entsprechenden Gebot auf das Fahrzeug zu den Bedingungen des Inserates zustande kommt und der Verkäufer bei Nichterfüllung des Kaufvertrages auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Der Schadensersatz richtet sich dabei nach den Kosten der Wiederbeschaffung einer wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzsache.
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