JurPC Web-Dok. 14/2014 - DOI 10.7328/jurpcb201429113

LSG Rheinland-Pfalz
Beschluss vom 04.06.2013

L 6 AS 195/13 B

Zum Erfordernis der Elektronischen Signatur im elektronischen Rechtsverkehr

JurPC Web-Dok. 14/2014


SGG § 65a Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion):

  1. Hat der Verordnungsgeber sich für die alleinige Einführung der elektronischen Signatur und für andere sichere Verfahren entschieden, die die Authentizität und Integrität des übermittelten elektronischen Dokuments sicherstellen, ist es damit nicht vereinbar, wenn der Empfänger des elektronischen Dokumentes gewzungen wäre, im Einzelfall zu prüfen, ob sich aus dem elektronischen Dokument beispielsweise durch eine eingescannte Unterschrift auch ohne Signatur die Urheberschaft und der Wille, das Dokument in den Verkehr zu bringen, hinreichend ergibt.
  2. Bedient sich ein Antragsteller gegenüber einem Gericht des elektronischen Rechtsverkehrs, muss er damit rechnen, dass ihm wichtige Mitteilungen und Hinweise auch auf dem Rückweg vom Gericht über seine E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Dies führt dazu, dass eine regelmäßige Kontrolle des Posteingangs des E-Mail-Postfaches erwartet werden kann.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF = 4.596 KB)

[online seit: 21.01.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Rheinland-Pfalz, LSG, Zum Erfordernis der Elektronischen Signatur im elektronischen Rechtsverkehr - JurPC-Web-Dok. 0014/2014