JurPC Web-Dok. 12/2014 - DOI 10.7328/jurpcb201429115

LG Halle
Urteil vom 05.12.2013

5 O 110/13

Zur Frage des unbefugten Zugriffs auf Rohdaten einer Geschwindigkeitsmessanlage

JurPC Web-Dok. 12/2014


Leitsatz (der Redaktion):

    Ein Unternehmen, das eine Geschwindigkeitsmessanlage herstellt und die erforderliche Software zum Auslesen der Bilder und Daten bereitstellt, ist nicht Verfügungsberechtigter bezüglich der gespeicherten Rohdaten. Verfügungsbefugt ist alleine die die Geschwindigkeitsmessung anordnende Behörde. Das Herstellerunternehmen kann aus diesem Grund von einem Sachverständigen, der die gespeicherten Rohdaten für Zwecke der Begutachtung ausliest, nicht mit Erfolg Unterlassung verlangen.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF = 260 KB)

[online seit: 21.01.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Halle, LG, Zur Frage des unbefugten Zugriffs auf Rohdaten einer Geschwindigkeitsmessanlage - JurPC-Web-Dok. 0012/2014