JurPC Web-Dok. 10/2014 - DOI 10.7328/jurpcb20142916

LG Essen
Urteil vom 11.04.2013

4 O 405/12

Porno-Pranger II

JurPC Web-Dok. 10/2014


GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1; BGB §§ 823, 1004

Leitsätze (des Einsenders):

  1. Die Veröffentlichung einer Gegnerliste im Internet mit Namen von Privatpersonen verletzt diese in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
  2. Zur Ausräumung der Erstbegehungsgefahr genügt die Erklärung auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei, dass die Gegnerliste nicht veröffentlicht wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Betroffene die Erklärung auf der Website zur Kenntnis genommen hat. Auch spielt es keine Rolle, ob die ursprüngliche Ankündigung der Veröffentlichung der Gegnerliste weiterhin mittels Suchmaschinen auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei aufgefunden werden kann.
Hinweis der Redaktion:
Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF = 516 KB)

[online seit: 14.01.2014]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Essen, LG, Porno-Pranger II - JurPC-Web-Dok. 0010/2014