JurPC Web-Dok. 193/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132811196

VG Neustadt a.d.W.
Urteil vom 13.06.2013

4 K 1091/12.NW

Beseitigung einer Videokontrolle des Eingangs einer Gaststätte

JurPC Web-Dok. 193/2013


GastG § 5 Abs. 1, GastVO § 5, BDSG § 6b

Leitsatz (der Redaktion):

    Eine Überwachungskamera am Eingang einer Gaststätte kann auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 GastG i.V.m. § 5 GastVO zu entfernen sein, wenn die Videokontrolle des Eingangs zu einer deutlich erschwerten Kontrolle des Gaststättenbetriebs durch die Ordnungs- und Polizeibehörden führt. Die genannten gaststättenrechtlichen Vorschriften werden durch die Regelung des § 6b BDSG nicht verdrängt, soweit es nicht um die Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße, sondern alleine um die Einhaltung gaststättenrechtlicher Bestimmungen geht.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF = 161 KB)

[online seit: 19.11.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Neustadt a.d.W., VG, Beseitigung einer Videokontrolle des Eingangs einer Gaststätte - JurPC-Web-Dok. 0193/2013