JurPC Web-Dok. 175/2013 - DOI 10.7328/jurpcb20132810177

VG Koblenz
Urteil vom 13.06.2013

4 K 191/13.KO

Kein Anspruch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz auf Einsichtnahme in einen Landpachtvertrag

JurPC Web-Dok. 175/2013


Leitsatz (der Redaktion):

    Einem Anspruch auf Einsichtnahme in einen Landpachtvertrag auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes stehen Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Vertragspartner entgegen. Durch die Einsichtnahme in den Vertrag würden durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Informationen offenbart, die Rückschlüsse der Konkurrenten auf die Kostenkalkulation und die wirtschaftliche Lage des Pächters zulassen können. Es ist nicht Sinn des Landesinformationsfreiheitsgesetzes über den Informationsanspruch hinaus Einblick in betriebliche Interna zu gewähren und Dritten oder Konkurrenten damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

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[online seit: 15.10.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Koblenz, VG, Kein Anspruch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz auf Einsichtnahme in einen Landpachtvertrag - JurPC-Web-Dok. 0175/2013