| Die Verwendung des Buttons "jetzt kostenlos testen" zur Bestellung einer Amazon Prime Mitgliedschaft verstößt auch dann gegen § 312g Absatz 3 Satz 2 BGB, wenn zwar die Testphase von einem Monat kostenlos ist, danach aber im Falle der Nichtstornierung seitens des Kunden in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft übergeleitet wird. Eine derartige Konstellation des Übergangs von einer kostenlosen in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Falle der nicht erfolgten Kündigung erfordert eine besondere Wortwahl, die den Anforderungen des § 312g Absatz 3 Satz 2 BGB entspricht. Das ist bei der Schaltfläche "jetzt kostenlos testen" nicht der Fall.
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