JurPC Web-Dok. 151/2013 - DOI 10.7328/jurpcb2013289153

VG Schwerin
Urteil vom 10.05.2012

7 A 519/07

Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber einer DDR-Gewerbeerlaubnis

JurPC Web-Dok. 151/2013


§ 12 LottStVtr, Art 19 EinigVtr, § 5 Abs 3 GlüStVtr MV, § 4 Abs 5 GlüStVtr MV, § 5 Abs 4 GlüStVtr MV, § 9 Abs 1 GlüStVtr MV

Leitsätze:

  1. Eine vom zuständigen Rat des Kreises auf der Grundlage von § 3 des Gewerbegesetzes der DDR vom 6. März 1990 erteilte Gewerbeerlaubnis zum Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten berechtigt zur entsprechenden gewerblichen Betätigung auf dem Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn der Sitz der seinerzeitigen Erteilungsbehörde nicht auf dessen Gebiet liegt.
  2. Die zum 1. Januar 2008 durch den Glücksspielstaatsvertrag eingeführten allgemeinen Verbote des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet sowie der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen, im Internet und über Telekommunikationsanlagen oder für unerlaubte Glücksspiele sind verfassungsrechtlich unbedenklich und daher wirksam; auch europäisches Unionsrecht, insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, steht ihrer Durchsetzung nicht entgegen. Der entsprechenden Bewertung durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -) und den Bundesgerichtshof (Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09 -) ist zu folgen.

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[online seit: 10.09.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Schwerin, VG, Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber einer DDR-Gewerbeerlaubnis - JurPC-Web-Dok. 0151/2013