JurPC Web-Dok. 51/2013 - DOI 10.7328/jurpcb201328352

LG Saarbrücken
Beschluss vom 30.10.2012

4 O 193/12

Begehungsort bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen im Internet

JurPC Web-Dok. 51/2013


ZPO § 32

Leitsatz (der Redaktion)

    Um einen Begehungsort im Sinne des § 32 ZPO bejahen zu können, muss zur bloßen Abrufbarkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Äußerungen über das Internet hinzutreten, dass die Internetveröffentlichung der Äußerung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweist, dass dort eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits, Recht der Freiheit der Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des Falles tatsächlich bereits eingetreten sein oder noch eintreten kann.
Hinweis der Redaktion:
Die Entscheidung wurde freundlicherweise eingesandt von Herrn RA Prof. Dr. Ory, Püttlingen/Saar.

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[online seit: 26.03.2013]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Saarbrücken, LG, Begehungsort bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen im Internet - JurPC-Web-Dok. 0051/2013