JurPC Web-Dok. 110/2012 - DOI 10.7328/jurpcb/2012277119

OLG Frankfurt a.M.
Urteil vom 15.05.2012

11 U 86/11

Haftung des Anbieters von Filesharing-Software

JurPC Web-Dok. 110/2012


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Bei dem Vertrag über den Erwerb einer Filesharing-Software handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BGB-InfoV (heute Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB) hat der Unternehmer den Verbraucher über "wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung" zu informieren; die Verletzung dieser Pflichten führt zu Schadensersatzansprüchen nach §§ 311 Abs. 2, 280 BGB.

2. Ist unstreitig, dass durch die von dem Verbraucher genutzte Version des Programms nicht nur Dateien aus dem Peer-to-Peer Netzwerk heruntergeladen werden können, sondern dass alle in dem Ordner "My Downloads" enthaltenen Dateien (in welchem die heruntergeladenen Dateien gespeichert werden) automatisch ohne weiteres Zutun des Nutzers auch zum Upload in das Peer-to-Peer Netzwerk zur Verfügung stehen, muss der Unternehmer auf diese Eigenschaft des Programms nach den oben dargelegten Grundsätzen hinweisen. Die Verletzung dieser Pflicht führt zum Schadensersatz.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 100 KB)

[online seit: 10.07.2012]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: a.M., OLG Frankfurt, Haftung des Anbieters von Filesharing-Software - JurPC-Web-Dok. 0110/2012