VG Hannover |
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Leitsätze (der Redaktion) |
1. Eine Ermächtigung zur anlasslosen offenen polizeilichen Videobeobachtung öffentlich zugänglicher Orte (hier: § 32 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG) genügt jedenfalls nach ihrem Wortlaut nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit, wenn der Gesetzgeber den Einsatz der Maßnahme allgemein zur 'Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge' zulässt und ihn nur durch das Merkmal der Erforderlichkeit begrenzt.
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| Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. |
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| [online seit: 09.08.2011] |
| Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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| Zitiervorschlag: Hannover, VG, Zur anlasslosen offenen polizeilichen Videobeobachtung - JurPC-Web-Dok. 0120/2011 |