JurPC Web-Dok. 120/2011 - DOI 10.7328/jurpcb/2011268120

VG Hannover
Urteil vom 14.07.2011

10 A 5452/10

Zur anlasslosen offenen polizeilichen Videobeobachtung

JurPC Web-Dok. 120/2011


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine Ermächtigung zur anlasslosen offenen polizeilichen Videobeobachtung öffentlich zugänglicher Orte (hier: § 32 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG) genügt jedenfalls nach ihrem Wortlaut nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit, wenn der Gesetzgeber den Einsatz der Maßnahme allgemein zur 'Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge' zulässt und ihn nur durch das Merkmal der Erforderlichkeit begrenzt.

2. Eine gesetzliche Ermächtigung zu einer 'offenen' polizeilichen Videobeobachtung (hier: § 32 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG) ist dahin auszulegen, dass der Umstand der Videobeobachtung sowie die äußersten Ränder des Aufnahmeraums vor Ort kenntlich gemacht werden müssen, so dass sie auch für unbefangene Betroffene, die nicht mit einer Überwachung rechnen, erkennbar sind. Ausreichen können Hinweisschilder oder Markierungen auf der Straße, ungenügend ist die bloße Sichtbarkeit der Kamera oder die Veröffentlichung einer Liste von Kamerastandorten im Internet.

Anmerkung der Redaktion:
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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[online seit: 09.08.2011]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hannover, VG, Zur anlasslosen offenen polizeilichen Videobeobachtung - JurPC-Web-Dok. 0120/2011