JurPC Web-Dok. 111/2011 - DOI 10.7328/jurpcb/2011267107

LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 27.04.2011

2-06 O 428/10

Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und Notartestaten als gebrauchte Softwarelizenzen

JurPC Web-Dok. 111/2011


 

Leitsätze (des Einsenders)

1. Bestimmungen eines Volumenlizenzvertrages, nach der die gewährten Nutzungsrechte nicht übertragbar sind oder die Software nur an Endbenutzer weitergegeben und nur zu diesem Zweck Vervielfältigungen hergestellt werden dürfen, sind wirksam (§§ 305 ff. BGB).
2. Mit der Übergabe unter Verstoß gegen den Volumenlizenzvertrag hergestellter, selbst gebrannter Datenträger können keine Nutzungsrechte an der sich darauf befindlichen Software übertragen werden. Ein Gebrauchtsoftwarehändler kann sich nicht auf das Prinzip der Erschöpfung aus § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG bzw. die Entscheidung BGH GRUR 2001, 153 – OEM-Version berufen.
3. Der ohne Zustimmung des Rechteinhabers erfolgte Vertrieb selbst erstellter Lizenzurkunden als angeblicher Lizenz begründet nicht nur einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch, sondern verpflichtet gegenüber dem Rechteinhaber auch zum Schadensersatz.
4. Ein mit „Notarielle Bestätigung zum Softwarelizenzerwerb“ überschriebenes Notartestate ist irreführend im Sinne des UWG, weil dadurch beim Endkunden der Eindruck erweckt wird, legal Lizenzen zu erwerben, obwohl gar keine Lizenzen übertragen werden.
5. Die Klägerin ist befugt, nach Rechtskraft das Rubrum und den Unterlassungstenor des Urteils auf Kosten der Beklagten u.a. in der FAZ oder der Süddeutschen Zeitung bekannt zu machen.

Hinweis der Redaktion:
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Hauke Hansen, LL.M., Frankfurt a.M., aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.

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[online seit: 19.07.2011]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., LG, Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und Notartestaten als gebrauchte Softwarelizenzen - JurPC-Web-Dok. 0111/2011