JurPC Web-Dok. 67/2011 - DOI 10.7328/jurpcb/201126467

LG Berlin
Beschluss vom 14.03.2011

91 O 25/11

Kein Unterlassungsanspruch bezüglich Verwendung des facebook-Buttons ohne vorherigen Datenschutzhinweis

JurPC Web-Dok. 67/2011


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Es besteht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Konkurrenten dahingehend, dass dieser es zu unterlassen hat, bei Verkäufen im Internet den facebook-Button "Gefällt mir" zu verwenden, wenn er nicht zugleich ausdrücklich über die damit verbundene Datenübertragung an facebook informiert.

2. § 13 TMG ist keine Vorschrift, die das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer regelt. Diese Vorschrift zum Datenschutz dient dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen, nicht aber der Herbeiführung lauteren Verhaltens am Markt.

 

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[online seit: 19.04.2011]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Kein Unterlassungsanspruch bezüglich Verwendung des facebook-Buttons ohne vorherigen Datenschutzhinweis - JurPC-Web-Dok. 0067/2011