JurPC Web-Dok. 58/2011 - DOI 10.7328/jurpcb/201126458

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss vom 15.06.2010

10 ME 77/10

Keine einstweilige Anordnung auf Verpflichtung zur Eröffnung eines Rechtsanwaltsanderkontos

JurPC Web-Dok. 58/2011


 

Leitsätze (der Redaktion)

1. § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Sparkassengesetz, nach dem die Sparkassen den Wettbewerb stärken sollen und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherstellen sollen, gibt dem einzelnen Einwohner des Trägers der Sparkasse kein subjektives Recht.

2. Die Verpflichtung einem Rechtsanwalt ein Anderkonto für seine Inkassotätigkeit zu eröffnen, kann sich jedoch als Gleichbehandlungsanspruch aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben, sofern nicht eine Ungleichbehandlung durch einen sachgerechten Grund gerechtfertigt ist. Als sachgerechter Grund kommt dabei ein für die Sparkasse drohender Imageschaden im Falle der Kontoeröffnung in Betracht, der vorliegend dadurch gegeben ist, dass die vom Antragsteller im Wege des Inkassos geltend gemachten Forderungen der Mandanten allesamt rechtlichen Bedenken unterliegen, wie mehrere Gerichte bereits festgestellt haben und wie der örtliche Anwaltverein anhand von massenhaften Beschwerden gegen das Verhalten des Rechtsanwaltes bestätigt hat.

 

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[online seit: 05.04.2011]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht, Niedersächsisches, Keine einstweilige Anordnung auf Verpflichtung zur Eröffnung eines Rechtsanwaltsanderkontos - JurPC-Web-Dok. 0058/2011